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Datum: 26.01.2022

Coronavirus: Aktuelle Lage in Oberhavel

Infizierte und Kontaktpersonen: Regelungen der Allgemeinverfügung beachten / Gesundheitsamt appelliert an Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger / Impfmöglichkeiten in Oberhavel / Aktuelle Fallzahlen / 7-Tage-Inzidenz bei 1.244,0

Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat zum Wochenbeginn für Brandenburg die höchste Inzidenz unter den Flächenländern gemeldet. Davon bleibt auch Oberhavel nicht verschont. Die derzeit höchsten Inzidenzzahlen seit Pandemiebeginn stellen das Gesundheitsamt des Landkreises Oberhavel vor enorme Herausforderungen.

„Bei täglich mehreren hundert Neuinfektionen ist aktuell eine Kontaktaufnahme mit allen positiv getesteten Personen nicht mehr zeitnah möglich“, sagt der amtierende Landrat Egmont Hamelow. „Das gilt auch für die Kontaktnachverfolgung sowie für das Ausstellen von Quarantäne- und Arbeitgeberbescheinigungen. Wir appellieren daher an alle Bürgerinnen und Bürger, sich eigenverantwortlich in Quarantäne zu begeben, wenn sie ein positives Testergebnis erhalten und ihre Kontaktpersonen darüber zu informieren.“ Der Landkreis Oberhavel hatte deshalb bereits am 18.01.2022 eine Allgemeinverfügung zur Absonderung von positiv getesteten Personen und Kontaktpersonen erlassen, die am 21.01.2022 in Kraft getreten war.

Demnach gilt für Infizierte, dass sie sich in Isolation begeben müssen, sobald sie von ihrem positiven PCR-Test erfahren haben. Die Dauer der Absonderung beträgt einheitlich für Infizierte und Kontaktpersonen 10 Tage. Als Kontaktpersonen, die sich in Quarantäne begeben müssen, gelten Haushaltsangehörige und Personen, die eine entsprechende Nachricht vom Gesundheitsamt erhalten haben. Ausnahmen gibt es unter anderem für Kontaktpersonen, die zweimal geimpft sind (wobei seit der letzten Einzelimpfung mindestens 14 Tage und nicht mehr als 90 Tage vergangen sein dürfen), die geboostert, die geimpft und genesen oder aber genesen sind (wenn seit dem positiven PCR-Testergebnis mindestens 28 Tage und nicht mehr als 90 Tage vergangen sind).

Die Quarantäne für Kontaktpersonen und die Isolation für Infizierte kann durch einen negatives PCR-Testergebnis, durch einen PCR-Test, der einen Ct-Wert über 30 ausweist, oder durch ein von einer offiziellen Stelle (Ärzte, Apotheken, Teststellen) bestätigtes negatives Schnelltestergebnis vorzeitig beendet werden („Freitesten“). Der Test kann für Kontaktpersonen frühestens am 7. Kalendertag nach dem letzten Kontakt mit einer positiv getesteten Person erfolgen. Für Kinder und Jugendliche sowie für volljährige Schülerinnen und Schüler als Kontaktperson ist eine Freitestung bereits ab dem 5. Kalendertag möglich. Symptomfreie, positiv getestete Personen können sich ab dem 7. Kalendertag nach Erregernachweis freitesten. Positiv getestete Personen mit Krankheitssymptomen können sich ab dem 7. Kalendertag nach Symptombeginn freitesten, sofern die Krankheitssymptome abgeklungen sind oder sich nachhaltig gebessert haben. Für Infizierte, die in Krankenhäusern, Pflege- oder Behinderteneinrichtungen beschäftigt sind, ist eine Freitestung nur mittels PCR-Test möglich; zudem müssen diese Personen vor der Testung für mindestens 48 Stunden symptomfrei sein.

Nähere Informationen und die Regeln im Detail, so auch das Dokument im Wortlaut, sind unter www.oberhavel.de/corona veröffentlicht. Die Allgemeinverfügung weist auch detailliert Regelungen auf, die in der Absonderung zu beachten sind. Die Regeln gelten unmittelbar – ohne dass es eines gesonderten Bescheids durch das Gesundheitsamt oder einer Kontaktaufnahme mit positiv Personen und deren Haushaltsangehörigen im Einzelfall bedarf.

Konkret bedeutet das:

Bürgerinnen und Bürger, die einen PCR-Test veranlasst haben, erfragen ihr Testergebnis bitte eigenverantwortlich bei der beauftragten Stelle (zum Beispiel in der Arztpraxis oder der Teststelle), eine Übermittlung des PCR-Testergebnisses kann verlangt werden. Positiv getestete Personen sollen bitte selbstständig die in ihrem Haushalt lebenden Personen über das positive Testergebnis informieren und auf die Regelungen in der Allgemeinverfügung hinweisen. Betroffene Personen prüfen bitte eigenständig anhand der geltenden Allgemeinverfügung, wie lange die Absonderung andauert. Für den Fall einer Verkürzung der Absonderung durch eine Freitestung reicht die Übermittlung des Testergebnisses an das Gesundheitsamt aus. Sind die dafür notwendigen Voraussetzungen erfüllt, endet die Absonderung automatisch. Einer gesonderten Entlassung aus der Absonderung durch das Gesundheitsamt bedarf es nicht.

Soweit betroffene Personen Nachweise über eine Absonderung für Arbeitgeber, Schule, Ausbildungsstätte und so weiter benötigen, ist es aus Sicht des Gesundheitsamtes ausreichend, dass die betroffenen Personen ihren Arbeitgeber über ihr positives PCR-Testergebnis beziehungsweise bei Haushaltsangehörigen über das positive PCR-Testergebnis einer im Haushalt lebenden Person informieren und auf die Allgemeinverfügung verweisen. Das Gesundheitsamt kann in Anbetracht der hohen Anzahl der Infektionsfälle aktuell leider keine Bescheinigungen in zeitlicher Nähe zur Absonderung ausstellen.

Im Hinblick auf einen Genesenennachweis weist das Gesundheitsamt daraufhin, dass es für den Erhalt eines entsprechenden COVID-Zertifikates der EU ausreichend ist, den positiven PCR-Befund mit dem Personalausweis bei der das Zertifikat ausstellenden Stelle (zum Beispiel Apotheke, Arztpraxis) vorzulegen. Eine schriftliche Bestätigung des Gesundheitsamtes über die überstandene Infektion ist nicht erforderlich.

Eine Kontaktpersonennachverfolgung durch das Gesundheitsamt, die neben Infizierten und Haushaltsangehörigen weitere enge Kontaktpersonen umfasst, ist derzeit nicht mehr möglich.

Impfmöglichkeiten in Oberhavel

Seit Beginn des mobilen Impfens am 01.08.2021 haben die Impfteams bislang 30.000 Impfungen im Landkreis Oberhavel durchgeführt. Über die Hälfte davon – rund 17.500 – wurden seit Mitte November 2021 als Boosterimpfungen verabreicht. Die mobilen Impfteams des Landkreises Oberhavel sind auch weiterhin vor Ort im Einsatz, um die Impfkampagne in Oberhavel auch in den kommenden Wochen voranzubringen. 

Regelmäßige Impftermine gibt es wie folgt:

Immer Montag / 15.00 bis 20.00 Uhr
Bar „Manjana“, André-Pican-Straße 42, 16515 Oranienburg

Immer Mittwoch / 17.00 bis 21.00 Uhr
Kreisgeschäftsstelle des DRK Gransee, Koliner Straße, 16775 Gransee

Immer Donnerstag / 15.00 bis 18.00 Uhr
Pflanzen-Kölle, Rosenstraße 48, 16556 Hohen Neuendorf OT Borgsdorf

Immer Freitag / 15.00 bis 20.00 Uhr
Bar „Manjana“, André-Pican-Straße 42, 16515 Oranienburg

Immer Montag bis Samstag / 10.00 bis 18.00 Uhr
Impfstelle Zehdenick, Hospitalstraße 1 (an der alten Schule), 16792 Zehdenick

Immer Montag, Mittwoch, Freitag / jeweils 10.00 bis 16.00 Uhr
Immer Dienstag und Donnerstag / jeweils 10.00 bis 18.00 Uhr
Impfstelle im Kreistagssaal, Havelstraße 3, 16515 Oranienburg
Mit und ohne Terminvergabe. Termine können unter https://brandenburg-impftermine.de gebucht werden.

Immer Samstag und Sonntag / jeweils 13.00 bis 15.00 Uhr
Märkischer Sozialverein, Liebigstraße 4, 16515 Oranienburg
Unabhängiges Impfangebot: Ansprechpartner: Dr. med. Christian Rössler. Die Impfungen erfolgen ohne Voranmeldung und mit den Vakzinen der Hersteller Biontech/Pfizer und Moderna.

Weitere Impfangebote

Dienstag, 01.02.2022 / 14.00 bis 19.00 Uhr
Nachbarschaftstreff Glienicke, Eichenallee 10, 16548 Glienicke/Nordbahn
Nur mit Terminvergabe unter https://brandenburg-impftermine.de oder Telefonhotline: 0800 690 690 1

Dienstag, 08.02.2022 / 14.00 bis 19.00 Uhr
Bürgersaal Schildow, Franz-Schmidt-Straße 3, 16552 Mühlenbecker Land

Dienstag, 15.02.2022 / 15.00 bis 19.00 Uhr
Seniorenclub, Hauptstraße 56, 16515 Oranienburg/Ortsteil Wensickendorf

Dienstag, 22.02.2022/ 14.00 bis 20.00 Uhr
Stadtparkhalle Kremmen, Ruppiner Chaussee 2a, 16766 Kremmen

Asklepios Klinik in Birkenwerder
Online-Terminbuchung unter https://coronaimpfung.asklepios.com/impftermine 

Darüber hinaus können sich Impfwillige weiter an ihre Haus- und Fachärzte wenden und sich dort über Impfangebote informieren. Eine Liste der Impfpraxen in Oberhavel findet sich hier: www.kvbb.de/patienten/impfpraxen 

Möglich sind neben Erst- und Zweitimpfungen auch Auffrischungsimpfungen – sofern die letzte Impfung gegen das Coronavirus bereits länger als drei Monate zurückliegt. Zweitimpfungen können jeweils drei Wochen später an einem selbst gewählten Ort und Termin wahrgenommen werden. Eine Liste der vom Landkreis angebotenen Termine ist unter www.oberhavel.de/corona veröffentlicht und wird regelmäßig aktualisiert.

Voraussetzung für eine Impfung ist, dass man sich gesund fühlt und keine Symptome wie Fieber, Husten oder Schnupfen aufweist. Mitzubringen sind neben dem Personalausweis die Krankenkassenkarte sowie – sofern vorhanden – der Impfausweis und die vorab ausgefüllten Formulare, die auf der Webseite des Landkreises zum Download bereitstehen. Bürgerinnen und Bürger werden außerdem gebeten, einen eigenen Mundschutz mitzubringen!

Aktuelle Fallzahlen

Der Sieben-Tage-Inzidenzwert für den Landkreis Oberhavel liegt mit Datum vom Mittwoch, 26.01.2022, bei 1.244,0. Bisher sind im Landkreis insgesamt 22.764 Menschen positiv auf das SARS-CoV-2-Virus getestet worden. Seit Mittwoch, 19.01.2022, wurden 2.668 Neuinfektionen registriert. Die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz für das Land Brandenburg liegt bei 4,0. 365 Personen sind in Oberhavel seit Beginn der Pandemie an oder infolge einer Coronainfektion verstorben (Quelle: Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit Brandenburg, 26.01.2022, 07.46 Uhr). Zuletzt verstarben vier Frauen aus Oranienburg und Liebenwalde im Alter zwischen 63 und 92 Jahren.

Aktuell sind insgesamt etwa 75 Gemeinschaftseinrichtungen im Landkreis von Coronafällen betroffen, darunter fallen Schulen, Kindertagesstätten, Pflegeeinrichtungen, Wohnstätten sowie Gemeinschaftsunterkünfte für Geflüchtete.

Die Gesamtzahl der COVID19-Fälle seit Beginn der Pandemie verteilt sich wie folgt auf die Kommunen im Landkreis: Birkenwerder: 711 (+74), Fürstenberg/Havel: 545 (+63), Glienicke/Nordbahn: 1.197 (+149), Gransee: 686 (+166), Großwoltersdorf: 70 (+15), Hennigsdorf: 2.840 (+214), Hohen Neuendorf: 2.475 (+282), Kremmen: 797 (+54), Leegebruch: 820 (+74), Liebenwalde: 397 (+25), Löwenberger Land: 1.016 (+166), Mühlenbecker Land: 1.665 (+219), Oberkrämer: 1.404 (+181), Oranienburg: 5.295 (+621), Schönermark: 45 (+9), Sonnenberg: 73 (+22), Stechlin: 103 (+15), Velten: 1.298 (+119), Zehdenick: 1.297 (+192), ohne Angabe des Wohnortes oder Wohnort außerhalb von Oberhavel: 9.

Hinweise zu den Fallzahlen:
Der Landkreis Oberhavel leitet täglich die Daten der laborbestätigten COVID-19-Fälle an das Land Brandenburg weiter. Diese Daten gehen nach einer Plausibilitätsprüfung in die tägliche Meldung der Fallzahlen des Landes Brandenburg ein. Durch das Land Brandenburg werden die Daten an das Robert Koch-Institut (RKI) weitergeleitet.

Die Angabe der Infektionsfälle in den Kommunen erfolgt auf Basis der Fachanwendung SurvNet. Eine gemeindescharfe Zuordnung der aktiven Infektionsfälle ist auf Grundlage der Fachanwendung nicht gegeben. Die Angabe in Klammern bezieht sich auf die Anzahl der Neuinfektionen im Vergleich zur letzten Veröffentlichung der Fallzahlen durch den Landkreis Oberhavel. Die Angabe der Fälle ohne Angabe des Wohnortes basiert auf Meldungen von Ärzten, Kliniken oder Laboren ohne Angabe der Postleitzahl. Eine Recherche des Wohnortes erfolgt im Verlauf der Bearbeitung des Positivfalls und wird im Zuge dessen nachgetragen. Insofern werden den Kommunen gegebenenfalls Fälle nachträglich zugeordnet, die nicht als Neuinfektion in die Gesamtzahl der Infektionen einfließen. In Einzelfällen sind zudem Korrekturen aufgrund ungenauer Zuordnungen erforderlich.

Die 7-Tage-Inzidenz entspricht der Anzahl der in den vergangenen sieben Tagen neu gemeldeten COVID-19-Fälle pro 100.000 Einwohner.

Eine Angabe der Zahl genesener Personen ist auf Grundlage der Fachanwendung nicht möglich. Für die Gesundung eines Infizierten gibt es in Deutschland keine gesetzliche Meldepflicht. Im Allgemeinen werden die aus dem ambulanten Bereich gemeldeten Infizierten nach 14 Tagen, gemäß RKI-Standard, als genesen betrachtet.

Update 04.02.2022: Die oben stehende Grafik wurde auf Grund veränderter Daten des RKI angepasst.