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Datum: 03.11.2021

Coronavirus: Aktuelle Lage in Oberhavel

Auswirkungen der angekündigten Änderung der Umgangsverordnung auf Oberhavel / Aktuelle Fallzahlen und Informationen des Gesundheitsamtes / Aktuelle Impfmöglichkeiten

Corona-Selbsttest (Symbolbild).

© Landkreis Oberhavel

Noch in dieser Woche soll laut Informationen der Landesregierung Brandenburgs die Zweite Verordnung zur Änderung der Dritten SARS-CoV-2-Umgangsverordnung in Kraft treten, die das Brandenburger Kabinett am Dienstag, 02.11.2021 beschlossen hatte.

Neu geregelt wird darin unter anderem die Testpflicht für Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens:

Überschreitet die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Schwellenwert von 100 und wurde die Überschreitung durch den Landkreis öffentlich bekanntgegeben, gilt ab dem Tag nach der Bekanntgabe: Nicht vollständig geimpfte und nicht genesene Beschäftigte in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie in Pflegeheimen und diesen gleichgestellten Wohnformen und besonderen Wohnformen müssen sich an jedem Tag testen lassen, an dem sie zum Dienst eingeteilt werden.

Die veröffentlichte Änderungsverordnung liegt dem Landkreis gegenwärtig noch nicht vor. Es ist aber davon auszugehen, dass noch im Wochenverlauf eine entsprechende öffentliche Bekanntmachung erfolgen wird.

Aktuelle Fallzahlen

Der Sieben-Tage-Inzidenzwert für den Landkreis Oberhavel liegt mit Datum vom Mittwoch, 03.11.2021, bei 114,4. Bisher sind im Landkreis insgesamt 10.005 Menschen positiv auf das SARS CoV2-Virus getestet worden. Seit Mittwoch, 27.10.2021, wurden 242 Neuinfektionen registriert. 315 Personen sind seit Beginn der Pandemie an oder infolge einer Coronainfektion verstorben. (Quelle: Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit Brandenburg, 03.11.2021, 07.01 Uhr). Zuletzt verstarben ein 77-jähriger Mann aus Liebenwalde, ein 85-jähriger Mann aus Glienicke/Nordbahn und ein 71-jähriger Mann aus Fürstenberg/Havel.

Mit der insgesamt ansteigenden 7-Tages-Inzidenz nehmen aktuell auch die Positivfälle in Gemeinschaftseinrichtungen wie Kitas und Schulen wieder zu. Aktuell sind insgesamt 21 Gemeinschaftseinrichtungen im Landkreis von Coronafällen betroffen, darunter 14 Schulen, 5 Kitas, eine Wohngruppe und eine Pflegeeinrichtung. Es handelt sich weitgehend um Einzelfälle. Die jeweiligen Kontaktpersonen werden durch das Gesundheitsamt direkt informiert. Dabei liegt es im Ermessen des Gesundheitsamtes, Personen als Kontaktpersonen zu ermitteln gegebenenfalls in Quarantäne zu versetzten.

Ausbruchsgeschehen sind derzeit an der Vehlefanzer Nashorn Grundschule und an der Grundschule in Leegebruch und zu verzeichnen. Aus der Einrichtung in Vehlefanz wurde dem Gesundheitsamt erstmals am 29.10.2021 ein Infektionsfall gemeldet. Aktuell sind 2 Schülerinnen und Schüler per PCR-Test und 10 weitere Kinder sowie eine Lehrkraft per Schnelltest positiv auf das Coronavirus getestet worden. Für insgesamt 36 Kontaktpersonen musste eine Quarantäne angeordnet werden. In der Grundschule Leegebruch wurden 13 Schülerinnen und Schüler sowie eine Lehrkraft per Schnelltest positiv auf das Coronavirus getestet. Für 18 Kontaktpersonen wurde eine Quarantäne angeordnet. Die Ersterfassung durch das Gesundheitsamt war am 01.11.2021 erfolgt.

In diesem Zusammenhang bittet das Gesundheitsamt darum, die regelmäßigen Selbsttestungen für Schulkinder ernst zu nehmen und sorgfältig durchzuführen. Die Mitarbeitenden appellieren zudem an alle Eltern, von den Impfangeboten für Kinder ab 12 Jahren Gebrauch zu machen.

Das Gesundheitsamt weist außerdem darauf hin, dass durch die Behörde ausgestellte Quarantänebescheinigung im Krankheitsfall nicht die Krankschreibung durch den Hausarzt oder die Hausärztin ersetzt. Dies ist wichtig für Anträge auf Entschädigung bei Quarantäne, Tätigkeitsverbot oder Schließung von Schulen und Betreuungseinrichtungen, die das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) bearbeitet.

Die Gesamtzahl der COVID19-Fälle seit Beginn der Pandemie verteilt sich wie folgt auf die Kommunen im Landkreis: Birkenwerder: 344 (+10), Fürstenberg/Havel: 332 (+1), Glienicke/Nordbahn: 507 (+24), Gransee: 304 (+3), Großwoltersdorf: 38 (+0), Hennigsdorf: 1.339 (+24), Hohen Neuendorf: 1.145 (+25), Kremmen: 335 (+9), Leegebruch: 302 (+6), Liebenwalde: 183 (+5), Löwenberger Land: 369 (+7), Mühlenbecker Land: 733 (+23), Oberkrämer: 602 (+21), Oranienburg: 2.183 (+52), Schönermark: 25, Sonnenberg: 35 (+4), Stechlin: 50 (+2), Velten: 560 (+13), Zehdenick: 606 (+10), ohne Angabe des Wohnortes: 5.

Corona-Impfmöglichkeiten

Gemeinsam mit den Kommunen hat der Landkreis Oberhavel über seine mobilen Impfteams in den vergangenen Wochen verschiedene Impfmöglichkeiten in den Städten und Gemeinden vor Ort angeboten. Aufgrund der guten Resonanz wird das auch weiterhin der Fall sein. Die Impfteams sind demnächst anzutreffen:

Donnerstag, 04.11.2021 / 15.00 bis 18.00 Uhr
Pflanzen-Kölle, Rosenstraße 48, 16556 Hohen Neuendorf OT Borgsdorf

Donnerstag, 11.11.2021 / 15.00 bis 18.00 Uhr
Pflanzen-Kölle, Rosenstraße 48, 16556 Hohen Neuendorf OT Borgsdorf

Die Impfungen erfolgen mit dem Vakzin des Herstellers Biontec/Pfizer. Möglich sind neben Erst- und Zweitimpfungen auch Auffrischungsimpfungen – sofern die letzte Impfung gegen das Coronavirus bereits länger als sechs Monate zurückliegt. Zweitimpfungen können jeweils drei Wochen später an einem selbst gewählten Ort und Termin wahrgenommen werden. Eine Liste der vom Landkreis angebotenen Termine ist unter www.oberhavel.de/corona veröffentlicht und wird regelmäßig aktualisiert.

Voraussetzung für eine Impfung ist, dass man sich gesund fühlt und keine Symptome wie Fieber, Husten oder Schnupfen aufweist. Mitzubringen sind neben dem Personalausweis die Krankenkassenkarte sowie – sofern vorhanden – der Impfausweis und die vorab ausgefüllten Formulare (Aufklärungsbogen, Anamnese-Einwilligung und Datenschutzerklärung). Diese sowie weitere Informationen stehen unter www.brandenburg-impft.de zum Download bereit.

Hinweise zu den Fallzahlen:

Der Landkreis Oberhavel leitet täglich die Daten der laborbestätigten COVID-19-Fälle an das Land Brandenburg weiter. Diese Daten gehen nach einer Plausibilitätsprüfung in die tägliche Meldung der Fallzahlen des Landes Brandenburg ein. Durch das Land Brandenburg werden die Daten an das Robert Koch-Institut (RKI) weitergeleitet.

Die Angabe der Infektionsfälle in den Kommunen erfolgt auf Basis der Fachanwendung SurvNet. Eine gemeindescharfe Zuordnung der aktiven Infektionsfälle ist auf Grundlage der Fachanwendung nicht gegeben. Die Angabe in Klammern bezieht sich auf die Anzahl der Neuinfektionen im Vergleich zur letzten Veröffentlichung der Fallzahlen durch den Landkreis Oberhavel. Die Angabe der Fälle ohne Angabe des Wohnortes basiert auf Meldungen von Ärzten, Kliniken oder Laboren ohne Angabe der Postleitzahl. Eine Recherche des Wohnortes erfolgt im Verlauf der Bearbeitung des Positivfalls und wird im Zuge dessen nachgetragen. Insofern werden den Kommunen gegebenenfalls Fälle nachträglich zugeordnet, die nicht als Neuinfektion in die Gesamtzahl der Infektionen einfließen. In Einzelfällen sind zudem Korrekturen aufgrund ungenauer Zuordnungen erforderlich.

Die 7-Tage-Inzidenz entspricht der Anzahl der in den vergangenen sieben Tagen neu gemeldeten COVID-19-Fälle pro 100.000 Einwohner.

Eine Angabe der Zahl genesener Personen ist auf Grundlage der Fachanwendung nicht möglich. Für die Gesundung eines Infizierten gibt es in Deutschland keine gesetzliche Meldepflicht. Im Allgemeinen werden die aus dem ambulanten Bereich gemeldeten Infizierten nach 14 Tagen, gemäß RKI-Standard, als genesen betrachtet.