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Datum: 21.05.2021

Coronavirus: Aktuelle Lage in Oberhavel

Aktuelle Fallzahlen / Inzidenzwert liegt bei 64,3

Stationäre Corona-Abstrichstelle: Drive-in-Teststelle mit Unterstützung der Johanniter.

© Landkreis Oberhavel

Der Sieben-Tage-Inzidenzwert für den Landkreis Oberhavel liegt mit Datum von Freitag, 21.05.2021, bei 64,3. Bisher sind im Landkreis insgesamt 8.272 Menschen positiv auf das SARS CoV2-Virus getestet worden. Seit Donnerstag, 20.05.2021, wurden 33 Neuinfektionen registriert. 266 Personen sind seit Beginn der Pandemie an oder infolge einer Coronainfektion verstorben. (Quelle: Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit Brandenburg, 21.05.2021, 00.00 Uhr).

Die Gesamtzahl der COVID19-Fälle seit Beginn der Pandemie verteilt sich wie folgt auf die Kommunen im Landkreis: Birkenwerder: 293 (+1), Fürstenberg/Havel: 326 (+1), Glienicke/Nordbahn: 393 (+3), Gransee: 283 (+0), Großwoltersdorf: 40 (+0), Hennigsdorf: 1.107 (+5), Hohen Neuendorf: 1.003 (+3), Kremmen: 257 (+1), Leegebruch: 265 (+0), Liebenwalde: 167 (+0), Löwenberger Land: 296 (+4), Mühlenbecker Land: 538 (+3), Oberkrämer: 488 (+1), Oranienburg: 1.746 (+9), Schönermark: 19 (+0), Sonnenberg: 28 (+0), Stechlin: 48 (+0), Velten: 458 (+0), Zehdenick: 531 (+0), ohne Angabe des Wohnortes: 3.

Öffnungszeiten von Teststellen an Pfingsten

Angesichts der durch die Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg möglichen ersten Öffnungsschritte unter anderem für die Außengastronomie, aber auch für Besuche von Familie oder Freunden über die Pfingsttage, werden auch an den Feiertagen einige Teststellen in Oberhavel die Möglichkeit eines tagesaktuellen Corona-Schnelltests anbieten. Eine Liste der dem Landkreis gemeldeten geöffneten Teststellen ist auf der Internetseite der Kreisverwaltung unter www.oberhavel.de/corona zu finden.

Die Liste der Öffnungszeiten von im Landkreis Oberhavel tätigen Teststellen erhebt dabei keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Veröffentlicht sind diejenigen Meldungen, die dem Landkreis Oberhavel direkt übermittelt wurden. Weitere Öffnungszeiten können Bürgerinnen und Bürger in den Teststellen vor Ort oder auf den Internetseiten der Teststellen selbst erfragen.

Für einen Einlass in die Außengastronomie ist davon unabhängig auch ein unter Aufsicht vor Ort durchgeführter Selbsttest mit negativem Testergebnis zulässig. Wichtig ist, dass für den Gastronomen ein negatives Testergebnis nachvollziehbar ist. Ein beispielsweise zu Hause durchgeführter Selbsttest reicht dafür nicht aus.

Hinweise zu den Fallzahlen:

Der Landkreis Oberhavel leitet täglich die Daten der laborbestätigten COVID-19-Fälle an das Land Brandenburg weiter. Diese Daten gehen nach einer Plausibilitätsprüfung in die tägliche Meldung der Fallzahlen des Landes Brandenburg ein. Durch das Land Brandenburg werden die Daten an das Robert Koch-Institut (RKI) weitergeleitet.

Die Angabe der Infektionsfälle in den Kommunen erfolgt auf Basis der Fachanwendung OctoWare. Eine gemeindescharfe Zuordnung der aktiven Infektionsfälle ist auf Grundlage der Fachanwendung nicht gegeben. Die Angabe in Klammern bezieht sich auf die Anzahl der Neuinfektionen im Vergleich zur letzten Veröffentlichung der Fallzahlen durch den Landkreis Oberhavel. Die Angabe der Fälle ohne Angabe des Wohnortes basiert auf Meldungen von Ärzten, Kliniken oder Laboren ohne Angabe der Postleitzahl. Eine Recherche des Wohnortes erfolgt im Verlauf der Bearbeitung des Positivfalls und wird im Zuge dessen nachgetragen. Insofern werden den Kommunen ggf. Fälle nachträglich zugeordnet, die nicht als Neuinfektion in die Gesamtzahl der Infektionen einfließen. In Einzelfällen sind zudem Korrekturen aufgrund ungenauer Zuordnungen erforderlich.

Die 7-Tage-Inzidenz entspricht der Anzahl der in den letzten sieben Tagen neu gemeldeten COVID-19-Fälle pro 100.000 Einwohner.

Eine Angabe der Zahl genesener Personen ist auf Grundlage der Fachanwendung nicht möglich. Für die Gesundung eines Infizierten gibt es in Deutschland keine gesetzliche Meldepflicht. Im Allgemeinen werden die aus dem ambulanten Bereich gemeldeten Infizierten nach 14 Tagen, gemäß RKI-Standard, als genesen betrachtet.