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Datum: 15.12.2020

Coronavirus: Aktuelle Lage in Oberhavel

Aktuelle Fallzahlen / Inzidenzwert liegt bei 133,9 / Neue Eindämmungsverordnung: Informationen zu Kitas und Kreisverwaltung

Mund-Nasen-Schutz des Landkreises Oberhavel im Schnee.

© Landkreis Oberhavel

Mit Stand vom Dienstag, 15.12.2020 (12.00 Uhr), gibt es 468 bestätigte COVID19-Infektionen im Landkreis Oberhavel. Seit Montag, 14.12.2020, sind 47 Neuinfektionen registriert worden. Derzeit befinden sich 457 Personen in häuslicher Quarantäne, elf Personen müssen stationär behandelt werden. Die bestehenden Infektionsfälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen: Birkenwerder (14), Fürstenberg/Havel (2), Glienicke/Nordbahn (30), Gransee und Gemeinden (25), Hennigsdorf (66), Hohen Neuendorf (62), Kremmen (17), Leegebruch (15), Löwenberger Land (21), Mühlenbecker Land (56), Oberkrämer (33), Oranienburg (77), Velten (15) und Zehdenick (35).

Der Sieben-Tage-Inzidenzwert für den Landkreis Oberhavel liegt mit Datum von Dienstag, 15.12.2020, bei 133,9 (Quelle Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit Brandenburg, 15.12.2020, 08.30 Uhr).

Weitere Fälle von Neuinfektionen sind in Gemeinschaftseinrichtungen registriert worden. In der Hennigsdorfer Sonnengrundschule an den Havelauen sind zwei Kinder betroffen, für zwei dritte Klassen hat das Gesundheitsamt eine häusliche Quarantäne angeordnet. Im Zusammenhang mit den bereits bekannt gegebenen Infektionsfällen in einer Hohen Neuendorfer Altenpflegeeinrichtung sind im Verlauf der vergangenen rund vier Wochen insgesamt zwölf Mitarbeitende und 19 Bewohnende positiv auf das Coronavirus getestet worden. Neun Bewohnende sind bereits wieder genesen und konnten aus der Quarantäne entlassen werden, vier Bewohnende sind leider verstorben.

Durch die aktuell in den Oberhavel Kliniken seit dem 09.12.2020 umgesetzte Teststrategie wurden am Standort Gransee bei mehreren Personen – das betrifft sowohl Mitarbeitende als auch Patienten – COVID-19-Erkrankungen identifiziert. Aus diesem Grund werden in dieser Woche zum Schutz der Belegschaft und der Patienten keine weiteren Patienten mehr aufgenommen. Planbare Operationen, funktionsdiagnostische Eingriffe sowie internistische Behandlungen sind verschoben worden. Es ist geplant, den Normalbetrieb in der kommenden Woche wieder aufzunehmen.

Bisher sind im Landkreis insgesamt 2.132 Menschen positiv auf das SARS CoV2-Virus getestet worden. 1.636 Personen sind bereits genesen, das sind 76,7 Prozent aller Fälle. 9.394 Menschen wurden im Verlauf der Pandemie häuslich abgesondert, weil sie mit positiv getesteten Personen direkten Kontakt hatten.

Die Gesamtzahl der COVID19-Fälle seit Beginn der Pandemie verteilt sich wie folgt auf die Kommunen im Landkreis: Birkenwerder (81), Fürstenberg/Havel (12), Glienicke/Nordbahn (148), Amt Gransee und Gemeinden (63), Hennigsdorf (397), Hohen Neuendorf (271), Kremmen (55), Leegebruch (59), Liebenwalde (19), Löwenberger Land (81), Mühlenbecker Land (200), Oberkrämer (158), Oranienburg (390), Velten (92) und Zehdenick (106). 28 Personen sind an oder infolge einer Infektion verstorben. Zuletzt starb ein 89-Jähriger aus Gransee.

Neue Eindämmungsverordnung:

Informationen zu Kitas und Öffnung der Kreisverwaltung

Die von Seiten des Landes Brandenburg angekündigte Änderung der Eindämmungsverordnung, die ab dem Mittwoch, 16.12.2020, gilt liegt dem Landkreis Oberhavel seit Dienstagvormittag vor. Sie ist auf der Webseite des Landkreises im Wortlaut veröffentlicht (www.oberhavel.de/Corona). Aufgrund zahlreicher Nachfragen aus der Bürgerschaft informiert die Kreisverwaltung zu Einzelheiten wie folgt:

Die Kreisverwaltung wird wie bisher für Bürgerinnen und Bürger geöffnet bleiben. Eine vorherige Terminvereinbarung ist – wie bereits seit März praktiziert – weiterhin vorab zwingend erforderlich.

Vom 14. bis 18.12.2020 gilt: Die Kitas im Landkreis bleiben geöffnet. Das gilt gleichermaßen für Krippe, Kindergarten, Hort, Kindertagespflegestellen und sonstige Angebote der Kindertagesbetreuung. Eine Notfallbetreuung ist daher nicht vorgesehen.

Ab dem 04.01.2021 wird die Hortbetreuung laut Ankündigung des Landes untersagt sein. Geöffnet bleiben Krippe, Kindergarten, Kindertagespflegestellen und sonstige Angebote im vorschulischen Bereich. Der Hort organisiert für Kinder der ersten bis vierten Jahrgangsstufe eine Notbetreuung. Das gilt für:

  • Kinder, die aus Gründen der Wahrung des Kindeswohls zu betreuen sind,
  • Kinder, deren Personensorgeberechtigten in kritischen Infrastrukturbereichen innerhalb oder außerhalb des Landes Brandenburg beschäftigt sind, soweit eine häusliche oder sonstige individuelle oder private Betreuung nicht organisiert werden kann.

Wer zu diesem Personenkreis zählt, wird das Land zeitnah festlegen. Über das genaue Prozedere wird die Kreisverwaltung schnellstmöglich informieren.