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Datum: 28.05.2020

Coronavirus: Aktuelle Lage in Oberhavel

Fallzahlen für Oberhavel / Neue Regeln der Eindämmungsverordnung / Kreisverwaltung öffnet ab 02.06.2020: Besuche nur mit Terminvereinbarung möglich

Coronavirus: Aktuelle Lage in Oberhavel

© Landkreis Oberhavel

Mit Stand von Donnerstag, 28.05.2020, (12.00 Uhr) gibt es im Landkreis Oberhavel derzeit 28 COVID19-Erkrankte. Davon befinden sich 21 Personen in häuslicher Quarantäne, sieben Personen müssen stationär behandelt werden. Acht Personen sind verstorben.

Die bestehenden Infektionsfälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen: Hennigsdorf (11), Oranienburg (6), Mühlenbecker Land (3), Hohen Neuendorf (4), Velten (2), Zehdenick (2) und Birkenwerder (2). Damit gibt es im Vergleich zum Vortag nur einen neuen Coronafall in Oberhavel.

Bisher sind im Landkreis insgesamt 315 Menschen positiv auf das SARS CoV2-Virus getestet worden. 279 Personen sind bereits genesen – das sind insgesamt 89 Prozent der erfassten Fälle. 2.632 Menschen wurden bereits negativ auf das Coronavirus getestet, bei 37 Personen steht das Testergebnis aktuell noch aus. 1.011 Menschen wurden häuslich abgesondert, weil sie mit positiv getesteten Personen direkten Kontakt hatten.

Die Gesamtzahl der COVID19-Fälle verteilt sich unverändert wie folgt auf die Kommunen im Landkreis: Hennigsdorf (125), Oranienburg (47), Hohen Neuendorf (33), Velten (21), Glienicke/Nordbahn (19), Oberkrämer (13), Mühlenbecker Land (12), Zehdenick (8), Birkenwerder (8), Löwenberger Land (7), Amt Gransee und Gemeinden (7), Leegebruch (6), Liebenwalde (5) und in Kremmen (4). In Fürstenberg/Havel gibt es keinen gemeldeten COVID19-Fall.

Neue Regeln der Eindämmungsverordnung

Nachdem das Land Brandenburg bereits am Dienstag, 26.05.2020, angekündigt hatte, dass ab dem heutigen Donnerstag eine geänderte Eindämmungsverordnung gelten würde, die weitere Lockerungen der coronabedingten Regeln auch für alle Oberhavelerinnen und Oberhaveler mit sich bringt, liegt diese seit Donnerstagmittag endlich auch in Schriftform in der Kreisverwaltung vor.

Bis dahin hatten den Landkreis bereits viele Fragen von Bürgerinnen und Bürgern erreicht. Diese reichen von den Möglichkeiten in der Kitabetreuung bis zur Durchführung von privaten Feierlichkeiten. Auch zahlreiche Gewerbetreibende wollen wissen, was sie bei der Wiederöffnung ihrer Unternehmen beachten müssen.

„Diese Fragen möchten wir natürlich gern rechtssicher beantworten. Mit dem Vorliegen der Verordnung ist das jetzt wieder möglich. Zugleich bitten wir alle Ratsuchenden, sich im Vorfeld auch mittels unserer Onlineangebote über die geltenden Regeln zu informieren“, sagt Landrat Ludger Weskamp. Umfangreiche Informationen sind dazu auf der Homepage des Kreises unter www.oberhavel.de/corona veröffentlicht. Auch die neue Eindämmungsverordnung selbst ist auf der Internetseite hinterlegt. 

Gemäß der neuen Landesverordnung, die vorerst bis zum 15.06.2020 gelten soll, behalten die Abstands- und Hygieneregeln weiterhin ihre Gültigkeit. Auch die Pflicht, im öffentlichen Personennahverkehr und in Geschäften eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, bleibt bestehen.

Hingegen sind Versammlungen und Veranstaltungen, zum Beispiel genehmigte Demonstrationen oder Gottesdienste und religiöse Veranstaltungen, unter freiem Himmel mit bis zu 150 sowie in geschlossenen Räumen mit bis zu 75 Personen erlaubt. Das gilt auch für Feste an Schulen. Für Kitas gilt dies nur für Veranstaltungen im Freien. Zusammenkünfte oder Feiern im privaten oder familiären Bereich aus gewichtigem Anlass, zum Beispiel Hochzeitsfeiern, können mit bis zu 50 Personen durchgeführt werden.

Die bisherige Begrenzung der Teilnehmerzahl von fünf Personen bei Fahrunterricht, Nachhilfe oder Musikunterricht und ähnlichen Angeboten wird aufgehoben. Außerdem ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum mit bis zu zehn Personen oder dem eigenen und einem weiteren Hausstand möglich. Lockerungen sind in den kommenden Wochen außerdem schrittweise für Kulturveranstaltungen, den Sportbetrieb und Spaß- und Freizeitbäder geplant. Geschlossen bleiben Indoor-Spielplätze, da hier die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln nicht gewährleistet werden kann.

Kreisverwaltung öffnet ab Dienstag: Besuche nur mit Terminvereinbarung möglich

Auch die Kreisverwaltung Oberhavel bereitet ihre schrittweise Wiederöffnung ab dem 02.06.2020 vor. Diese wird unter Einhaltung besonderer Maßnahmen erfolgen. Dazu zählt die Pflicht für Besucherinnen und Besucher, in Gebäuden des Landkreises einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Zudem sind für die gewohnten Sprechzeiten vorab zwingend Termine per E-Mail oder Telefon zu vereinbaren.

Termine können entweder direkt in den zuständigen Fachdiensten oder zentral unter der Mailadresse info@oberhavel.de sowie unter der zentralen Telefonnummer 03301 601-0 erfragt werden. Die Kolleginnen und Kollegen der Infothek leiten die Bürgeranfragen entsprechend weiter. Ein Besuch der Kreisverwaltung ohne Termin ist leider nicht möglich.

Besucherinnen und Besucher werden am Eingang der Kreisverwaltung abgeholt, um Warteschlangen in den einzelnen Bereichen zu vermeiden. Innerhalb der Verwaltungsgebäude gelten die bekannten Abstandsregeln. Besucherinnen und Besucher werden gebeten, diese gegenüber anderen Gästen sowie gegenüber den Mitarbeitenden der Verwaltung einzuhalten. Am Eingang der Häuser stehen Mittel zur Handdesinfektion bereit.