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Inhalt

Erforderliche Bauvorlagen für eine Voranfrage

  • Antragsformular (unter Punkt 6 des Formulars konkrete Einzelfragen formulieren)
  • Auszug aus der Liegenschaftskarte im Maßstab 1:1.000
  • Sonstige für die Beurteilung der zu entscheidenden Einzelfragen erforderlichen Bauvorlagen und Nachweise (können sich auch nachträglich im Verlauf der Bearbeitung erforderlich machen)
  • Richtet sich die Einzelfrage auf eine durch Konzentrationswirkung in die Baugenehmigung eingeschlossene Entscheidung (zum Beispiel zum Wasserrecht), sind die für die Beurteilung dieser Frage erforderlichen Vorlagen zusätzlich beizufügen.

Papier und Format der Bauvorlagen

Die Bauvorlagen müssen aus alterungsbeständigem Papier oder gleichwertigem Material lichtbeständig hergestellt sein und dem Format DIN A4 entsprechen oder auf diese Größe gefaltet sein. Die farbige Anfertigung der Bauvorlagen ist zulässig, soweit dieses der Übersichtlichkeit der Eintragungen dient.

Für die Darstellung in den Bauvorlagen sind die DIN ISO 7518, Zeichnungen für das Bauwesen, die DIN 1356-1, Bauzeichnungen, sowie die Planzeichenverordnung zu beachten. Die Darstellungen sind, soweit erforderlich, durch Beschriftung zu kennzeichnen.

Bei Umbaumaßnahmen ist der vorhandene und der geplante Zustand in den Zeichnungen eindeutig darzustellen.

Alle Unterlagen sind in 3-facher Ausfertigung (drei getrennt geheftete Sätze) einzureichen. Der Antrag und alle Bauvorlagen sind vom Bauherrn und vom Objektplaner zu unterschreiben (§ 2 Absatz  BbgBauVorlV).

Anforderungen an die elektronischen Bauvorlagen

Die vollständigen Anforderungen an die elektronischen Bauvorlagen finden Sie hier.

Bitte beachten Sie:
Ihr Antrag kann zügiger bearbeitet werden, wenn Sie vollständige Unterlagen unter Einhaltung der Bauvorlageverordnung einreichen.

 

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