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Sicherung des Lebensunterhaltes

Zur Sicherung des Lebensunterhaltes erhalten erwerbsfähige Menschen und deren Familienangehörige die Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld, Sozialgeld). Diese Leistung wird auf Antrag erbracht, wenn eigene Einkünfte und eventuell eigenes Vermögen nicht ausreichen, um davon zu leben.

Wenn Sie einen Neuantrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts stellen möchten, wenden Sie sich bitte an die Kolleginnen und Kollegen im Servicecenter. Dort erhalten Sie entsprechende Informationen zur Neuantragsabgabe.

Erhalten Sie derzeit Leistungen der Grundsicherung, müssen Sie jeweils zum Ende Ihres Bewilligungszeitraums einen Weiterbewilligungsantrag stellen, um die Grundsicherung weiter zu erhalten. Bitte beachten Sie die Bearbeitungszeiten. Stellen Sie also rechtzeitig Ihren Antrag auf Weiterbewilligung.

Die Leistungen der Grundsicherung sind immer individuelle Leistungen, die Ihre persönlichen Umstände – soweit gesetzlich möglich – berücksichtigen. Um die individuelle Höhe korrekt zu berechnen, ist Ihre Mitwirkung erforderlich. Bitte teilen Sie aus diesem Grund jede Änderung in den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen (wie Umzug, Geburt, Heirat, Einkommen und so weiter) umgehend mit.


Regelbedarf

Der Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst insbesondere Bedarfe für
  • Ernährung, Kleidung, Körperpflege
  • Hausrat
  • Haushaltsenergie (ohne Heizung und Warmwasser)
  • Bedarfe zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft

Der Regelbedarf wird als monatlicher Pauschalbetrag berücksichtigt, über deren Einsatz Sie eigenverantwortlich entscheiden.

Kosten der Unterkunft

Zu den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes zählen ebenfalls die Kosten für Unterkunft und Heizung für eine Mietwohnung oder ein Eigenheim (§ 22 Absatz 1 Sozialgesetzbuch Zweites Buch - SGB II). Da das SGB II keine Festlegungen zu Angemessenheitswerten enthält, hat der Landkreis Oberhavel diese in seiner "Handlungsrichtlinie zur Übernahme von Kosten für Unterkunft und Heizung im Rahmen der Umsetzung des SGB II und SGB XII" festgelegt.

Um Mietschulden zu begleichen, können Sie ein Darlehen erhalten, um die Wohnung nicht zu verlieren. Wenn die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nicht zweckentsprechend verwendet werden und Rückstände an Miete oder Energiekosten entstehen, wird die Miete direkt an den Vermieter oder den Energieversorger gezahlt.

Bildung und Teilhabe

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, deren Eltern die Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld, Sozialgeld) beziehen, haben einen Anspruch auf Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft. Weitere Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket erhalten Sie hier.