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Datum: 21.03.2017

Stallpflicht in Oberhavel auf wenige Risikogebiete reduziert

Anordnung der Aufstallung gilt weiterhin in Zehdenick, Kremmen und Fürstenberg - Ortsteil Tornow

Die Anordnungen aus der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung des Landrates vom 14.11.2016 zur Anordnung der Aufstallung von Geflügel werden mit sofortiger Wirkung teilweise aufgehoben. Die Stallpflicht in Oberhavel ist damit bis auf wenige Risikogebiete außer Kraft gesetzt. Das teilt das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Oberhavel mit und bezieht sich damit auf einen Erlass des Ministeriums der Justiz, Europa und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg vom 20.03.2017.

Durch die Landkreise und kreisfreien Städte im Land Brandenburg ist nur noch in besonderen Risikogebieten eine Stallpflicht anzuordnen. Diese sind für Oberhavel die Wildvogeleinstandsgebiete, vor allem in der Zehdenicker Tonstichlandschaft und im Kremmener Luch. Im Einzelnen:

  • Stadt Fürstenberg: Ortsteil Tornow (ohne Neutornow, Neubau und Ringsleben)
  • Stadt Kremmen: Ortsteile Beetz (ohne Ludwigsaue und Neuludwigsaue), Kremmen (mit Orion), Sommerfeld und Staffelde (nur Dorotheenhof)
  • Stadt Zehdenick: Ortsteile Burgwall, Marienthal, Mildenberg mit Amt Mildenberg (Siedlungsgut), Zehdenick mit Karlshof, Siedlung 2, Zehdenick Ausbau, Wolfsgarten und Neuhof

Des Weiteren sind Ausstellungen, Märkte und Veranstaltungen ähnlicher Art mit Geflügel und in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln im Landkreis Oberhavel weiterhin untersagt. Als Ausnahme hiervon können Veranstaltungen, bei denen ausschließlich Tauben ausgestellt werden, eine Genehmigung vom Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (VLÜA) Oberhavel erhalten.

„Die Seuchenlage scheint derzeit unter Kontrolle und ermöglicht die schrittweise Lockerung der Stallpflicht. Das Risiko eines Eintrags von Geflügelpestviren und damit einer weiteren Verbreitung in Hausgeflügelbeständen ist jedoch permanent vorhanden. Daher sollte es im Interesse aller Geflügelhalter sein, durch hygienische Maßnahmen ihren Tierbestand davor bestmöglich zu schützen. Augenmerk sollte hier vor allem auf die Verhinderung eines direkten Kontaktes ihres Geflügels mit Wildvögeln liegen“, appelliert Amtstierärztin Uta Gallitschke.

Aktuelle Informationen zur Geflügelpest sind über die Internetseite des Landkreises Oberhavel sowie des Friedrich-Loeffler-Instituts (www.fli.bund.de) zu erhalten.

Fragen richten Sie bitte per E-Mail an veterinaeramt@oberhavel.de oder an das Bürgertelefon des Landkreises: 03301 601-6222

Die Allgemeinverfügung im vollständigen Wortlaut finden Sie im hier.

Geflügel auf Wiese vor Stall.

© Pixabay