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Datum: 19.01.2018

Landrat und Bürgermeister treffen sich zur ersten Beratung des Jahres

Themen wie regionale Infrastrukturmaßnahmen, Kindertagesbetreuung im Landkreis und kommunaler Wohnungsbau besprochen

Beim ersten Treffen des Jahres zwischen Landrat Ludger Weskamp, der Bürgermeisterin und den Bürgermeistern sowie dem Amtsdirektor standen am Donnerstag, 18.01.2018, aktuelle Themen auf der Tagesordnung. Neben den regionalen Infrastrukturmaßnahmen bildeten die Kindertagesbetreuung im Landkreis sowie der kommunale Wohnungsbau den Mittelpunkt der Gespräche. Informiert wurde zudem über den Umgang mit der Afrikanischen Schweinepest.

Regionale Infrastrukturmaßnahmen 

Der Landkreis hatte ursprünglich 5 Millionen Euro für Maßnahmen der regionalen Infrastrukturverbesserung für 2018 vorgesehen. Da der Kreistag in seiner Dezembersitzung eine weitere Senkung der Kreisumlage auf 33,50 Prozent für eben solche Maßnahmen in den Städten und Gemeinden beschlossen hat, stehen den Kommunen rund 2,7 Millionen Euro mehr in diesem Haushaltsjahr zur Verfügung. Der Landkreis seinerseits kann regionale Infrastrukturmaßnahmen in Höhe von 2,3 Millionen Euro umsetzen. „Der Handlungsbedarf auf dem Gebiet der regionalen Infrastrukturverbesserung ist unstreitig. Straßen müssen saniert und das Angebot des Schienenpersonenverkehrs erweitert werden. Wir möchten Maßnahmen beschleunigen, indem wir auch außerhalb unseres Aufgabenspektrums finanzielle Vorleistungen erbringen“, begründete Landrat Ludger Weskamp den Vorstoß.

Der Landrat plädierte dafür, mit diesen Mitteln ganz konkrete Projekte umzusetzen. Im Bereich Schienenpersonennahverkehr sollen beispielsweise drei Gutachten hinsichtlich der Machbarkeit und Planung der S-Bahnanbindung Velten und der Durchbindung des RE 6, der Heidekrautbahn und zum Regionalbahnhalt in Birkenwerder umgesetzt werden. Zudem wird der Landkreis Verhandlungen mit dem Ministerium für Infrastruktur- und Landesplanung zur Übernahme von Landesstraßen aufnehmen. Angedacht ist die Instandhaltung eines Teilabschnitts der L214.

Bei allen Maßnahmen ist eine angemessene Beteiligung der Städte und Gemeinden angedacht. Zudem müssten Forderungen und Mittel für unterlassene Instandhaltungsmaßnahmen des Landes eingebracht werden. Der Kreistag wird in seiner nächsten Sitzung über das Maßnahmenpaket entscheiden.

Kindertagesbetreuung im Landkreis Oberhavel

Der Kita-Vertrag, zu dessen Fortführung sich Kreis und Kommunen im Mai 2017 bekannt und in der heutigen Sitzung noch einmal bekräftigt haben, sowie Fragen zu den örtlichen Kita-Satzungen und die Kita-Bedarfsplanung, wurden vor dem Hintergrund des vorliegenden Entwurfes zum Kitagesetz besprochen. Nach gemeinsamem Verständnis liegt die Gesamtverantwortung der Kita-Bedarfsplanung beim Landkreis. Gleichwohl, so sieht es der Kita-Vertrag vor, obliegt den Städten und Gemeinden die „Mikroplanung“ für ihre jeweilige Kommune.

In der Beratung des Landrates und der Bürgermeister am 06.09.2017 hatten sich alle Beteiligten darauf verständigt, bis zum Schuljahresbeginn 2018/2019 überarbeitete Satzungen zu beschließen. Der Kitagesetz-Entwurf sieht nunmehr eine Übergangsfrist vor. Demnach behalten die aktuellen Kitasatzungen bis zum Ende des Kita-Jahres 2018/2019 ihre Gültigkeit. Die Bürgermeister und Landrat Weskamp verständigten sich auf eine Zusammenarbeit zur Überarbeitung der Satzungen.

Matthias Kahl, Dezernent für Bildung und Jugend, ging zudem auf das beitragsfreie Kita-Jahr ein. In Brandenburg sollen mit Beginn des Kita-Jahres im August 2018 keine Elternbeiträge mehr für das letzte Kita-Jahr vor der Einschulung erhoben werden. Das Bildungsministerium hat bereits einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht, nach dem die Träger anstelle der Elternbeiträge pauschal 115 Euro pro Kind vom Land erhalten. Träger, die höhere Elternbeiträge erheben, sollen die Möglichkeit erhalten, einen Ausgleich zu beantragen.

Sowohl das Erstattungsverfahren als auch der Mehrbelastungsausgleich sollen nach Willen des Bildungsministeriums über die Landkreise erfolgen. Dies hält Landrat Weskamp für nicht sachgerecht. Vielmehr fordert er vom Bildungsministerium, einen direkten Weg der Abrechnung mit den Trägern zu finden.

Kommunaler Wohnungsbau 

Oberhavel ist heute eine der stärksten Wirtschaftsregionen in Ostdeutschland und mit gut ausgebauter Infrastruktur ein attraktiver Landkreis. Aus diesem Grund hält der Zuzug in die Region an. Das vorhandene Angebot, insbesondere an altersgerechtem sowie kleinen und preiswerten Wohnungen ist nicht ausreichend. Daraus resultieren eine zunehmende Wohnungsknappheit und ein hohes Mietniveau.

Um dem aktuellen und zukünftigen Bedarf an Wohnraum in den Städten und Gemeinden Oberhavels noch besser gerecht zu werden, ist es das Ziel des Landkreises, gemeinsam mit den Städten und Gemeinden bezahlbaren Wohnraum anzubieten und weiterzuentwickeln.

Durch den Rückgang der Zahl der Asylsuchenden in den vergangenen beiden Jahren konnte der Landkreis nicht genutzte Kapazitäten zu kommunalem Wohnraum umbauen und zu Wohnzwecken vermieten. So sind in Oranienburg 70 Wohnungen, in Oberkrämer 16 und in Glienicke/Nordbahn 18 Wohnungen entstanden, die von der kreiseigenen Oberhavel Holding Besitz- und Verwaltungsgesellschaft mbH (OHBV) bewirtschaftet werden. „In einer zweiten Phase möchten wir nun gemeinsam mit unseren Kommunen langfristige Lösungen für den kommunalen Wohnungsbau finden“, so Weskamp. Aktuell befindet sich eine Kooperationsvereinbarung mit der Stadt Hohen Neuendorf über eine gemeinsame Wohnungsbaugesellschaft in Abstimmung. Zudem fanden Gespräche über ein ähnliches Vorhaben mit dem Mühlenbecker Land statt. „Wir wollen und werden mit den Städten und Gemeinden als gleichberechtigte Partner beim Thema kommunaler Wohnungsbau auf Augenhöhe agieren“, so Weskamp.

Afrikanische Schweinepest (ASP) 

Abschließend informierte Egmont Hamelow, Dezernent für Bauen, Wirtschaft und Umwelt, zum Umgang mit der Afrikanischen Schweinepest – eine für Haus- und Wildschweine hochansteckende und tödlich endende Viruserkrankung, die nach aktuellen Erkenntnissen für Menschen und andere Tiere nicht gefährlich ist.

Der stellvertretende Landrat informierte darüber, dass der Tierseuchenalarmplan bezüglich der afrikanischen Schweinpest aktualisiert wurde. Tritt ein ASP-Fall ein, wird ein sofortiger 3km-Sperrbezirk eingerichtet, in dem alle Schweine getötet werden. Das Gebiet im 15-km-Radius wird dann als Gefährdeter Bezirk ausgewiesen, wo dann u.a. die Freiland- und Auslaufhaltung von Hausschweinen verboten wird, sämtliches Fallwild zu finden und einzusammeln ist sowie eine befristete Jagdruhe besteht.

Landrat und Dezernenten tauschen sich mit der Bürgermeisterin, den Bürgermeistern und dem Amtsdirektor zu aktuellen Themen aus.

© Landkreis Oberhavel