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Datum: 12.07.2017

Kreistag legt Nothilfefonds auf

Soforthilfe und weitere finanzielle Unterstützung können beantragt werden / Formulare auf www.oberhavel.de zu finden / Exemplare liegen auch in Rathäusern der betroffenen Städte und Gemeinden aus

Der Kreistag hat den Weg für die Nothilfen nach den Überschwemmungen infolge des Starkregens vom 29.06.2017 frei gemacht. In seiner heutigen Sitzung haben sich die Kreistagabgeordneten einstimmig für die Einrichtung des Nothilfefonds ausgesprochen. „Das ist ein wichtiges Signal für die betroffenen Menschen in Oberhavel, die nun schnell finanzielle Hilfe erfahren. Natürlich kann Geld keine verloren gegangenen persönlichen Dinge, mit denen Emotionen verbunden sind, aufwiegen. Aber wir hoffen, den Betroffenen mit den Mitteln ein wenig Mut und Unterstützung für die anstrengenden Aufräum- und Wiederaufbauarbeiten zu geben“, sagt Landrat Ludger Weskamp.

Der Landkreis Oberhavel richtet für die Betroffenen der starken Regenfälle im Landkreis einen Nothilfefonds in Höhe von 250.000 Euro ein. Das Land Brandenburg hat bereits angekündigt, den Fonds um weitere 150.000 Euro aufzustocken. „Ich hoffe, dass sich die Landesregierung mit unseren soeben beschlossenen Richtlinien zur Gewährung der Hilfen einverstanden erklärt und die 150.000 Euro schon in wenigen Tagen dem Fonds zur Verfügung stehen“, so Weskamp.

Antragsformulare Starkregenhilfe

© Landkreis Oberhavel

Mögliche Antragsverfahren

Betroffene können bis zum 31.07.2017 einen Antrag auf Soforthilfe (Richtlinie) als kurzfristigen Zuschuss beim Landkreis Oberhavel stellen. Der jeweilige Privathaushalt muss an Gebäuden oder Räumen oder im Bereich Haushalt/Hausrat einen Gesamtschaden von mindestens 5.000 Euro erlitten haben. Eine Schadensregulierung durch eine Versicherung darf nicht möglich sein. Als Begünstigte der Soforthilfe kommen sowohl Mieter als auch Hauseigentümer in Betracht. Die Soforthilfe wird als Festbetrag gewährt. Die Höhe der Soforthilfe für Privathaushalte orientiert sich an der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen und beläuft sich auf bis zu 2.000 Euro. Bedingung ist, dass die Antragsteller ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Oberhavel haben.

Darüber hinaus können Betroffene bis zum 31.10.2017 einen finanziellen Zuschuss (Richtlinie) zur Instandsetzung oder den Ersatz von beschädigten Hausratsgegenständen beantragen. Dazu zählen auch Ausgaben von Abriss- und Aufräumarbeiten. Ein Schaden muss mindestens 500 Euro betragen. Um diesen regulieren zu können, werden Pauschalen zur Berechnung genutzt. Die Bemessungsgrundlagen betragen: 20 Euro pro Quadratmeter Kellerfläche, 40 Euro je Quadratmeter Wohnfläche sowie 10 Euro je Quadratmeter Garage.

In Fällen, in denen nicht vom Angebot der pauschalierten Zuwendung Gebrauch gemacht wird – beispielsweise zur Erneuerung beschädigter oder zerstörter Bauteile an Gebäuden – kann die Zuwendung bis zu 80 Prozent der entstanden Kosten betragen. Diese müssen im Antrag glaubhaft nachgewiesen werden.

Für die Wiederbeschaffung zerstörter oder beschädigter Hausratsgegenstände gilt: Die Höhe der Zuwendung für Privathaushalte orientiert sich an der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen und beläuft sich auf bis zu 2.000 Euro.

Die Bewilligung und Auszahlung der Mittel erfolgt nach Abstimmung mit den jeweiligen kreisangehörigen Städten und Gemeinden. Diese sind über das Antragsverfahren informiert und halten die entsprechenden Formulare ebenso in Papierform in ihren Rathäusern/Bürgerämtern bereit.

Anträge, Rechtsmittelverzichtserklärung und Verwendungsnachweis sind schriftlich beim Landkreis Oberhavel, Dezernat IV, Adolf-Dechert-Straße 1, 16515 Oranienburg einzureichen. Nachfragen können Bürgerinnen und Bürgern an folgende Telefonnummer richten: 03301 601-247.

Der Landkreis hat nach dem Starkregen ein Spendenkonto für in Not geratene Bürgerinnen und Bürger in Oberhavel eingerichtet. Die dort eingehenden Gelder gehen ebenso dem Nothilfefonds zu und werden über das oben genannte Antragsverfahren verteilt. Spenden werden weiterhin entgegengenommen:

Spendenkonto "Starkregen-Soforthilfe für OHV“
IBAN DE 74 160 50 000 1000 7776 14
BIC WELADED1PMB

Weitere Informationen rund um die Beantragung finden Sie hier.

 

Weitere Hintergrundinformation:

Landrat Ludger Weskamp dankt den insgesamt 1.259 Einsatzkräften, die zur Bewältigung der Starkregenschäden bis heute im Einsatz waren:

In Zahlen:

  • 13 Mitarbeiter im Führungsstab
  • 694 Einsatzkräfte der Feuerwehren des Landkreises Oberhavel
  • 9 Einsatzkräfte der Feuerwehren des Landkreises Barnim
  • 18 Einsatzkräfte der Feuerwehren des Landkreises Havelland
  • 3 Mitarbeiter des Feuerwehrtechnischen Zentrums des Landkreises Oberhavel
  • 17 Einsatzkräfte Schnelleinsatzgruppe Versorgung des Landkreises Oberhavel
  • 31 Einsatzkräfte Schnelleinsatzgruppe Versorgung des Landkreises Barnim
  • 474 Helfer des Technischen Hilfswerkes

Folgende Feuerwehren waren vor Ort im Einsatz:

Birkenwerder, Glienicke, Hennigsdorf, Hohen Neuendorf, Bergfelde, Borgsdorf, Leegebruch, Oranienburg Hauptamtliche Kräfte, Oranienburg Innenstadt,  Friedrichsthal, Germendorf, Lehnitz, Malz, Sachsenhausen, Schmachtenhagen,  Wensickendorf, Zehlendorf, Velten, Bredeeiche, Fürstenberg, Altlüdersdorf,  Dannenwalde, Kraatz, Neuglobsow, Seilershof, Hammer, Neuholland, Liebenwalde,  Falkenthal, Nassenheide, Grieben, Großmutz, Häsen, Teschendorf, Bötzow, Eichstädt,  Marwitz, Vehlefanz, Mühlenbeck, Schildow, Schönfließ, Zühlsdorf, Badingen,  Bergsdorf, Krewelin, Zehdenick, Wandlitz, Spaatz, Wustermark, Falkensee

Folgende Ortsverbände des THW waren vor Ort im Einsatz:

Bad Belzig, Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf, Berlin Steglitz-Zehlendorf Berlin Tempelhof-Schöneberg, Eberswalde, Friedrichshain-Kreuzberg, Gransee, Herzberg, Lübben, Luckenwalde, Neuruppin, Potsdam, Quedlinburg, Rathenow, Salzwedel, Spandau, Stendal, Treptow-Köpenick, Wolfen-Bitterfeld