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Datum: 27.01.2015

Stallpflicht für Geflügel beendet

Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung des Landkreises aufgehoben

Die Anordnungen aus der tierseuchenrechtlichen Allgemein-verfügung des Landrates vom 27.11.2014 werden mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Das teilt das Veterinär- und Lebensmittel-überwachungsamt des Landkreises Oberhavel mit. Damit enden in Bredereiche, Zootzen, Boltenhof, Dollgow, Menz, Güldenhof und Zernikow die angeordneten Restriktionsmaßnahmen wie die Haltung von Geflügel in geschlossenen Ställen, die Desinfektion des Schuhwerks beim Betreten und Verlassen der Stallungen sowie das Verbot von Geflügelmärkten, -schauen oder -ausstellungen.

Das Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg hat am 21.01.2015 seine Erlasse zur Anordnung der Aufstallung von Geflügel vom 06.11.2014 und 25.11.2014 aufgehoben.

Begründet wird die Aufhebung damit, dass sich die Tierseuchenlage bezüglich der Geflügelpest bei Hausgeflügel entspannt hat. Allerdings weist das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt alle Geflügelhalter nochmals auf ihre Anzeigepflicht und auf die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen hin.

Für das Virus der Geflügelpest (aviäres Influenzavirus, AIV) sind alle Geflügelarten sowie zahlreiche Zier- und Wildvogelarten empfänglich. Wildlebende Wasservögel stellen das natürliche Reservoir für die AIV dar. Die wichtigste Schutzmaßnahme ist die Kontaktvermeidung zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel. Ein Ansteckungsrisiko für Menschen und andere Säugetiere besteht nur bei sehr intensivem Kontakt mit infiziertem Geflügel. Aktuelle Informationen zur Geflügelpest sind über die Internetseite des Friedrich-Loeffler-Instituts (www.fli.bund.de) zu erhalten.

Freilaufende Enten und Gänse

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