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Datum: 07.08.2017

Auszahlung der Starkregen-Soforthilfen beginnt

Landkreis informiert betroffene Kommunen über Stand der Antragstellung / Bewilligungen gemeinsam mit Städten und Gemeinden abgestimmt

Über den Stand der Antragstellung und die Modalitäten der Auszahlung der Soforthilfen aus dem Nothilfefonds informierte am Donnerstag, dem 03.08.2017, die Kreisverwaltung die Städte und Gemeinden, aus denen infolge der Starkregenereignisse vom 29.06.2017 bis 05.07.2017 Hilfeersuchen eingingen. Die abschließende Entscheidung über die Bewilligung und somit die Auszahlung der Mittel erfolgt erst nach Abstimmung mit den Städten und Gemeinden. Den Vertretern wurden dazu entsprechende Antragsübersichten übergeben, die sie für Rücksprachen und Präzisierungen vor Ort nutzen können. Einzelne Bestätigungen wurden bereits am 03.08.2017 erteilt. Die noch offenen Erklärungen gingen am Montag, dem 07.08.2017, ein. Entsprechend der Soforthilferichtlinie sind damit alle Voraussetzungen für die Bewilligung erfüllt und die Auszahlung kann in den kommenden Tagen erfolgen.

Antragsformulare Starkregenhilfe

© Landkreis Oberhavel

Betroffene konnten bis zum 31.07.2017 eine kurzfristige Soforthilfe beim Landkreis Oberhavel beantragen. Insgesamt wurden 240 Anträge bewilligt. Die Höhe des ausgezahlten Betrages orientiert sich an der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen. 649 Personen sind von der Hilfeleistung erfasst. Danach beträgt die durchschnittliche Hilfezahlung rund 416 Euro pro Haushalt.

In der Summe entspricht dieser Betrag 25 Prozent der durch den Kreistag am 12.07.2017 und zusätzlich durch die Landesregierung bereitgestellten Mittel: Mit den 250.000 Euro aus dem Haushalt des Landkreises Oberhavel und den 150.000 Euro des Landes Brandenburg beträgt das Gesamtvolumen des Nothilfefonds 400.000 Euro. Der Anteil für die Soforthilfen beläuft sich danach auf 100.000 Euro. Im Einzelnen verteilen sich die Hilfen auf folgende Städte und Gemeinden:

Übersicht der Soforthilfen

© Landkreis Oberhavel

Der private Antragsteller muss an Gebäuden oder Räumen oder im Bereich Haushalt/Hausrat einen Gesamtschaden von mindestens 5.000 Euro erlitten haben. Eine Schadensregulierung durch eine Versicherung darf nicht erfolgt sein.

Neben aktuellen Informationen diente der Termin auch dazu, die Möglichkeiten einer mehrfachen Geltendmachung derselben Schäden zu begrenzen. Diese Frage stellt sich immer dann, wenn in den Städten und Gemeinden die Auszahlung von weiteren Hilfeleistungen, wie etwa Spenden erfolgen soll.

Neben den Soforthilfen können die Betroffenen noch weiterhin einen finanziellen Zuschuss zur Instandsetzung oder den Ersatz von beschädigten Hausratsgegenständen beantragen. Hier endet die Frist am 31.10.2017. 135 Anträge sind bereits eingegangen. Das Gesamtvolumen der Zuwendungen beträgt 300.000 Euro. Ein Schaden muss mindestens 500 Euro ausmachen. Zur Berechnung können Pauschalen genutzt werden. Die Bemessungsgrundlagen betragen 20 Euro pro Quadratmeter Kellerfläche, 40 Euro je Quadratmeter Wohnfläche sowie 10 Euro je Quadratmeter Garage. In Fällen, in denen nicht vom Angebot der pauschalierten Zuwendung Gebrauch gemacht wird – beispielsweise zur Erneuerung beschädigter oder zerstörter Bauteile an Gebäuden – kann die Zuwendung bis zu 80 Prozent der entstandenen Kosten ergeben. Diese müssen im Antrag nachgewiesen werden.

Auf das Spendenkonto des Landkreises Oberhavel „Starkregen-Soforthilfe für OHV“ kann weiterhin eingezahlt werden. Die Gelder gehen ebenfalls dem Nothilfefonds zu und werden über das noch laufende Antragsverfahren verteilt.

Spendenkonto „Starkregen-Soforthilfe für OHV“
IBAN DE 74 160 50 000 1000 7776 14
BIC WELADED1PMB