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Datum: 20.07.2018

Amerikanische Faulbrut bei Bienen in Oberhavel festgestellt

Sperrbezirk bei Zehdenick eingerichtet/Betroffene Bienenhalter müssen ihre Bestände melden/Amtliche Untersuchung ist kostenfrei

Am 16.07.2018 wurde die Amerikanische Faulbrut der Bienen in einem Bienenbestand  in Zehdenick amtlich festgestellt. Zum Schutz gegen die besondere Gefährdung der Bienenstände durch die Tierseuche wurde ein Sperrbezirk mit einem Radius von einem Kilometer um die Standorte des Ausbruchsbetriebes (Gemeinde Zehdenick, Ortsteile Neuhof, Wolfsgarten und Grossenhof) eingerichtet. Der Sperrbezirk weist folgende Begrenzung auf:

nördlich: Gemeinde Zehdenick, Ortsteil Neuhof: L 214, Höhe Abzweig Hoch- und Stapelweg
östlich: Gemeinde Zehdenick, Stadt Zehdenick: Zehdenicker Ziegeleiweg, Ziegelei Frank, Havel, Philipp-Müller-Straße / Abzweig Schleusenstraße  
südlich: Gemeinde Zehdenick, Stadt Zehdenick: Philipp-Müller-Straße, Ackerstraße, Verlängerte Ackerstraße, Wesendorfer Weg
westlich: Gemeinde Zehdenick, Ortsteil Grossenhof: Hundebuschgraben, Passage der B 109 zwischen Abzweig Neuhof und Kurtschlag

Alle Bienenhalter in diesem Gebiet wurden aufgefordert, die Anzahl ihrer Völker sowie die jeweiligen Standorte dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt anzuzeigen. Die gemeldeten Bestände werden auf den Erreger geprüft. Die amtliche Untersuchung ist kostenfrei und erfolgt durch die Amtstierärzte. Im Untersuchungszeitraum dürfen Bienenstöcke nicht entfernt bzw. an einen anderen Standort verlegt werden. Ebenfalls untersagt ist der Transport von Waben, Honig und weiterverarbeiteten Produkten aus dem Sperrbezirk heraus. Dies gilt nicht, wenn sie an verarbeitende Betriebe, die über entsprechende Einrichtungen zur Entseuchung verfügen, mit der Kennzeichnung "Seuchenwachs" abgegeben wurden.

Eine Gefährdung von Verbrauchern durch den Verzehr von Honig ist nicht zu befürchten. Durch die Tierseuche sind insbesondere die Larvenstadien betroffen. Die Seuche kann daher zum Aussterben von Bienenvölkern führen.

Die Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung vom 17.07.2018 finden Sie hier.

Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zum Schutz anderer Bienenvölker und Sperrbezirk bei Zehdenick aufgehoben.

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