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Datum: 20.09.2018

Dürrejahr 2018: Oberhavels Landwirte verzeichnen bis zu 50 Prozent Ernteausfälle

Landwirtschaftliche Betriebe können ab sofort Anträge auf Unterstützung zur Futtermittelbeschaffung stellen

Die von den landwirtschaftlichen Betrieben aufgrund von Trockenheit und Hitze gemeldeten Schäden im Dürrejahr 2018 gehen in die Milliarden und Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner spricht von einem nationalen Notstand.

Oberhavels Landwirte verzeichnen 2018 bis zu 50 Prozent Ernteausfälle. Beim Wintergetreide mit einem Anbauumfang von rund 20.000 Hektar verzeichnen die Betriebe einen Ertragsausfall gegenüber den vergangenen fünf Jahren von 35 Prozent. Die größten Ausfälle gab es beim Winterweizen und Triticale, einer Kreuzung aus Weizen und Roggen. Beim Sommergetreide mit einem Anbauumfang von rund 2.000 Hektar liegt der Ertragsausfall sogar bei 50 Prozent.

„Bei den Futterkulturen ist die Situation nicht besser: Ackerfutter mit einem Anbauumfang von rund 2.800 Hektar liegt der Ertragsausfall bei 50 Prozent. Auf der Hälfte der Fläche des Grünlandes mit 22.000 Hektar ist wegen der anhaltenden Dürre in diesem Jahr gar der zweite Schnitt vollständig ausgefallen. Beim Silomais mit einem Anbauumfang von 9.500 Hektar haben wir in Oberhavel einen Ertragsausfall von 40 Prozent“, informiert Holger Mücke, Fachdienstleiter Landwirtschaft und Naturschutz. „Das geringe Angebot an Futtermitteln in diesem Jahr führt natürlich dazu, dass nötige Ankäufe für die Landwirte in den Wintermonaten immens teuer werden. Hier muss den Landwirten schnell und unbürokratisch geholfen werden“, fordert Mücke.

Um die Liquidität und die Fortführung der betrieblichen Tätigkeiten zu sichern, werden durch das Land Brandenburg Hilfsmaßnahmen ergriffen und vorbereitet. Für die Bereitstellung von Landesmitteln zur Unterstützung der landwirtschaftlichen Betriebe bei der Futtermittelbeschaffung ("Futterzukaufsprogramm") stehen im laufenden Landeshaushalt acht Millionen Euro zur Verfügung, die unter Beachtung der De-minimis-Regelung – also aufgrund der Geringfügigkeit nicht genehmigungspflichtig – eingesetzt werden sollen. Pro Betrieb können maximal 15.000 Euro Zuschüsse für die Beschaffung von Grobfutter gewährt werden, dabei werden Rauhfutterzukäufe ab dem 01.08.2018 anerkannt. Die Richtlinie liegt seit dem 20.09.2018 vor. Bis zum 15.10.2018 können Anträge gestellt werden, die dazugehörigen Formulare finden Sie unter: www.oberhavel.de/duerrehilfen beziehungsweise unter https://lelf.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.609221.de. Der Fachdienst Landwirtschaft und Naturschutz reicht die Anträge nach einer Plausibilitätsprüfung zur weiteren Bearbeitung an das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) weiter. Die Mittel sollen bis Mitte Dezember vom Landesamt ausgezahlt werden.

Bund-Länderprogramm "Dürrehilfe"

Der Bund stellt nach derzeitigen Schätzungen den Ländern 170 Millionen Euro als so genannte Dürrehilfen zur Verfügung. Die Länder wollen denselben Betrag erbringen, so dass aller Voraussicht nach 340 Millionen Euro für existenzgefährdete landwirtschaftliche Betriebe als Schadensausgleich zur Verfügung stehen werden. Gegenwärtig laufen dazu noch die Modalitätsabstimmungen zwischen Bund und Ländern. Nach der Einigung müssen dann die landesrechtliche Vorschriften erarbeitet und erlassen werden. Hier wird noch einige Zeit vergehen, bis Klarheit über die Bedingungen, den Umfang und das Verfahren der Beantragung und Gewährung dieser Hilfen besteht. „Der Landkreis Oberhavel wird die ansässigen landwirtschaftlichen Betriebe nun umgehend über die Antragsmodalitäten informieren“, so Holger Mücke.

Eine Übersicht weiterer Maßnahmen für landwirtschaftliche Betriebe zum Umgang mit der Trockenheit 2018 hat das Landwirtschaftsministerium erstellt:
https://mlul.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.607353.de

Getreideernte

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