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Datum: 13.01.2017

Vogelgrippe: Sperrgebiet um betroffenen Geflügelbestand in Oberkrämer aufgehoben

Der Sperrgebiet mit einem Radius von einem Kilometer um den mit der Influenzavariante A betroffenen Geflügelsbestand in Oberkrämer ist wieder aufgehoben. Der betroffene Bestand ist geräumt und die Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen vor Ort abgeschlossen.
In der Gemeinde Oberkrämer war am Freitag, dem 02.12.2016, eine Influenzavariante A in einem Geflügelbestand amtlich festgestellt worden. Um ein Überspringen auf andere Bestände im Landkreis Oberhavel zu verhindern, wurden alle Tiere innerhalb von 48 Stunden getötet. Zudem hatte der Landkreis Oberhavel ein Sperrgebiet mit einem Radius von einem Kilometer eingerichtet, in dem kein Geflügel transportiert werden durfte – dieser ist nun aufgehoben.

„Aktuell gibt es keinen weiteren Ausbruch oder Verdacht auf Vorliegen der aviären Influenza im Landkreis Oberhavel. Trotzdem sollten alle Geflügelhalter auch weiterhin aufmerksam sein, da in 13 Bundesländern und 16 europäischen Ländern Verdachtsfälle und Ausbrüche von aviärer Influenza gemeldet sind. Das Aufheben des Sperrbezirks in Oberkrämer ist aber keinesfalls mit dem Aufheben der allgemeinen Stallpflicht in Oberhavel und in ganz Brandenburg zu verwechseln“, appelliert Amtstierärztin Uta Gallitschke.

In diesem Zusammenhang wird nochmals auf die Anmeldepflicht jeder Geflügelhaltung im zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt hingewiesen. Verstöße stellen nach dem Tiergesundheitsgesetz eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Bußgeldern bis zu 30.000 Euro geahndet werden können.

Die Anzeige der Tierhaltung erfolgt unabhängig von der Anmeldung bei der Tierseuchenkasse! Diese muss separat erfolgen und ist eine Voraussetzung für eine Entschädigung im Tierseuchenfall.

Detaillierte Informationen zu Stallhygiene, Reinigung und Desinfektion finden Sie hier.

Fragen richten Sie bitte per E-Mail an veterinaeramt@oberhavel.de oder an das Bürgertelefon des Landkreises: 03301 601-6222

Hühner in Freilandhaltung.

© Pixabay

Achtung: Keine Aufhebung der allgemeinen Stallpflicht/ Besondere Schutzmaßnahmen erlassen

Die vom Bund erlassene Verordnung vom 18.11.2016 sieht besondere Schutzmaßnahmen auch für kleine Geflügelhaltungen (unter 1.000 Tiere) vor. Wir möchten noch einmal dringend auf die Schutzmaßnahmen hinweisen:

  • Neu ist, dass Geflügelhalter mit einem Tierbestand bis zu 100 Stück Geflügel Aufzeichnungen über verendete Vögel/Tag zu führen haben.

  • Tierhalter mit 10 bis 1.000 Stück Geflügel haben zusätzlich ein Register über die Anzahl der gelegten Eier pro Tag zu führen (zusätzlich zu den vorgeschriebenen Aufzeichnungen im Bestandsregister). Aufzeichnungen dieser Art dienen u. a. der Früherkennung der Geflügelpest, denn diese ist bei Hühnern gekennzeichnet durch eine hohe, plötzlich eintretende Todesrate und/oder einen starken Rückgang der Legeleistung.

  • Prinzipiell sind die Zugänge zu den Tierbereichen gegen Zutritt fremder Personen und Fahrzeuge zu sichern, Ställe sind von betriebsfremden Personen nur mit betriebseigener Schutzkleidung/Einwegschutzkleidung zu betreten. Die benutzte Bekleidung wird nach dem Verlassen des Stalls unverzüglich abgelegt sowie gereinigt und desinfiziert bzw. beseitigt (Einwegschutzkleidung). Die Schutzkleidung soll möglichst unmittelbar vor Zutritt zu den Stallbereichen angezogen werden, da das Influenzavirus mit der Luft übertragen werden kann und somit an außerhalb der Stallungen getragener Schutzkleidung anhaften kann.

  • Am Tierbereich muss eine Händewascheinrichtung sowie eine Einrichtung zur Desinfektion der Schuhe (Desinfektionswanne/ -matte) vorgehalten werden.

  • Eine Übersicht über zugelassene Desinfektionsmittel finden Sie unter www.dvg.de. Bitte beachten Sie bei der Auswahl des Desinfektionsmittels ebenfalls das Temperaturspektrum, in dem dieses wirksam ist.

  • Hunde und Katzen sollten aus Stallungen mit Geflügel ferngehalten werden, da das Virus am Fell der Tiere anhaften kann und so möglicherweise in die Tierhaltungsbereiche gelangt. Regelmäßig soll in Geflügelhaltungen zudem eine Schadnagerbekämpfung durchgeführt werden, da Ratten und Mäuse neben Viruserkrankungen auch Salmonellen übertragen können.

  • Futter, Einstreu und Gerätschaften, die im Umgang mit dem Geflügel eingesetzt werden, sind wie bisher für Wildvögel unzugänglich zu lagern.

  • Kontakte zu anderen Geflügelhaltungen sollten vermieden werden.