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Datum: 17.05.2017

Kindertagesbetreuung im Landkreis Oberhavel

Gemeinsame Beratung mit der Bürgermeisterin, den Bürgermeistern und dem Amtsdirektor zu Kita-Vertrag und Gebührenkalkulation / Landrat gibt Hinweise zu gesetzlichen Grundlagen und sagt Unterstützung bei Prüfung der örtlichen Satzungen zu

Im Rahmen der regelmäßigen Beratungen zwischen Landrat Ludger Weskamp, der Bürgermeisterin und den Bürgermeistern sowie dem Amtsdirektor stand am Mittwoch, dem 17.05.2017, das Thema Kindertagesbetreuung in den Städten und Gemeinden im Landkreis Oberhavel im Mittelpunkt der Gespräche. Die Tagesordnung sah unter anderem die Punkte Kita-Vertrag, Kalkulation der Platzkosten sowie die Berücksichtigung der Verpflegungskosten bei der Berechnung der Betriebskosten vor. Seitens der Landkreisverwaltung nahmen neben dem Landrat auch der Dezernent für Bildung und Jugend, Dieter Starke, sowie Sozialdezernent Matthias Rink teil.

Bei der Beratungen zwischen Landrat Ludger Weskamp, der Bürgermeisterin und den Bürgermeistern sowie dem Amtsdirektor stand das Thema Kindertagesbetreuung in den Städten und Gemeinden im Landkreis Oberhavel im Mittelpunkt der Gespräche

© Landkreis Oberhavel

Landrat Ludger Weskamp wies im Zuge der Sitzung auf die Gründe hin, die 2004 zum einvernehmlich geschlossenen Kita-Vertrag zwischen Städten bzw. Gemeinden und dem Landkreis geführt haben: „Ziel unserer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ist die Stärkung der kommunalen Selbstbestimmung und Selbstverantwortung im Bereich der Kindertagesbetreuung. Miteinander haben wir uns für einen Weg entschieden, der dem Grundsatz folgt, dass Dinge, die vor Ort besser geregelt werden können, auch dort zu regeln sind. Dazu stehe ich weiterhin“.

Andreas Schulz, Bürgermeister der Stadt Hennigsdorf und Vorsitzender der AG der Bürgermeister: „Der Vertrag ist ein wichtiger Baustein für die sachgerechte, bürgernahe und am konkreten Bedarf orientierte Umsetzung des Kita-Gesetzes. Das heißt, die Entscheidungskompetenz der Gemeinden wird gestärkt und das Antragsverfahren für die Eltern deutlich vereinfacht. Wir haben damit einen Gestaltungsspielraum, der es uns erlaubt, den Bedürfnissen der Familien mit passgenauen Betreuungsangeboten gerecht zu werden. Es kann niemand ernsthaft wollen, dass Eltern, die ihr Kind in einer unserer Kitas unterbringen möchten, sich vorab erst an den Kreis wenden müssen.

Mit Inkrafttreten der Änderungen des Kita-Gesetzes 2004 konnten sich die kreisangehörigen Gemeinden und Ämter im Land Brandenburg nach § 12 des Kita-Gesetzes durch eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung dazu verpflichten, die Aufgabe der Kinderbetreuung auch weiterhin vor Ort durchzuführen. Diese vom Gesetzgeber eingeräumte Option stärkt die Entscheidungskompetenz der Gemeinden. In Folge können sich Eltern, die ihr Kind in Oberhavel für einen Kita-Platz anmelden möchten, direkt an die jeweilige Kommune wenden. Die dortigen Mitarbeiter vermitteln dann einen Platz in einer Einrichtung, nach Möglichkeit in der Kita, die sich die Eltern wünschen. Ohne den Kita-Vertrag wäre nicht mehr die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung, sondern der Landkreis Oberhavel als örtlicher Träger der Jugendhilfe der zuständige Ansprechpartner für die Planung und die Durchführung der Aufgabe der Kindertagesbetreuung.

Die Finanzierung des Rechtsanspruches auf Betreuung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kindertagespflege verteilt sich im Land Brandenburg auf fünf Säulen: Land, Landkreis, Stadt/Gemeinde, Träger der Einrichtung sowie Eltern. Der Kita-Vertrag stellt in diesem Zusammenhang sicher, dass keine Kommune in Oberhavel finanziell schlechter gestellt wird als ohne ihn. Dies wird zum einen durch eine reduzierte Kreisumlage verwirklicht. Die in den kommunalen Haushalten verbleibenden Mittel (die sogenannte fiktive Ersparnis) können damit ohne Umweg in die Finanzierung der Einrichtungen fließen. Hinzu kommt der Eigenanteil des Landkreises in Höhe von 8,074 Millionen Euro. Das Land Brandenburg beteiligt sich mit einer jährlich neu festzusetzenden Pauschale pro Kind (im Alter bis 12 Jahren) an der Finanzierung. Diese Mittel decken den im Gesetz festgeschriebenen Anteil der Kosten des pädagogischen Personals und werden vollständig an die Gemeinden weitergereicht.

Hinzu kommen die Betriebskosten, die durch die Gemeinde selbst getragen werden müssen. Die Elternbeiträge stellen lediglich einen Anteil der Finanzierung dar. Sie sind sozialverträglich auszugestalten. Dabei sind das Elterneinkommen, die Zahl der unterhaltsberechtigten Kinder und der vereinbarte Betreuungsumfang zu berücksichtigen. Die Festlegung und Erhebung der Elternbeiträge geschieht – egal ob es einen Kita-Vertrag gibt oder nicht – in Verantwortung jedes einzelnen Trägers. Der Landkreis Oberhavel erteilt nach vorheriger Prüfung sein Einvernehmen hinsichtlich des Höchstbetrages und der sozialverträglichen Staffelung. Grundlage hierfür bildet ein Beschluss des Jugendhilfeausschusses aus dem Jahr 2005.

Bezogen auf die Diskussion um das Essengeld machte der Landrat deutlich, dass die Kosten für die Versorgung mit Getränken, Frühstück und Vesper zu den Betriebskosten gehören. „Es ist nicht zulässig, dass Eltern eine zusätzliche Gebühr für diese Mahlzeiten zu entrichten haben“, so Weskamp. Die Tatsache, dass das Kita-Gesetz lediglich Aussagen zur Finanzierung des Mittagessens trifft, wertete der Landrat als einen erheblichen Mangel und mahnte eine Anpassung des Gesetzestextes an. Bei einem Betreuungsumfang von mehreren Stunden sind zusätzliche Essensangebote, wie Frühstück und Vesper hinzuzuzählen. Dieser Anspruch bezieht sich auf alle mit der Erziehung, Bildung, Betreuung und Versorgung verbundenen Leistungen.

Der Landrat, die Bürgermeisterin und die Bürgermeister sowie der Amtsdirektor verständigten sich auf weitere Gespräche zum Thema Kindertagesbetreuung. Darüber hinaus sicherte Ludger Weskamp zu, den Prozess der Überprüfung und Anpassung der örtlichen Satzungen aktiv zu begleiten. Er wies darauf hin, dass der Landkreis seit 2015 mit verschiedenen Schreiben und Handreichungen auf eine sachlich fundierte Prüfung und gegebenenfalls Überarbeitung der Satzungen und Gebührenkalkulationen hingewirkt hat. Die bereits erfolgten Korrekturen und die Gespräche in den zuständigen Gremien der Städte und Gemeinden wertete der Landrat als einen ersten Erfolg.