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Datum: 17.01.2018

Endspurt bei Förderanträgen: Neue Formulare nutzen

Sportvereine aus Oberhavel können noch bis zum 31.01.2018 einen Antrag auf Unterstützung ihrer Projekte stellen / Frist für die Kinder- und Jugendförderung endet am 01.03.2018

Möchten Sportvereine aus Oberhavel für das erste Halbjahr 2018 noch eine Projektförderung beantragen, müssen die entsprechenden Unterlagen bis spätestens 31.01.2018 eingereicht werden. Darauf weist Matthias Rink, Dezernent für Soziales und Verkehr, hin: „Oberhavels Sportvereine leisten hervorragende Arbeit und vermitteln ihren Mitgliedern – vor allem dem Nachwuchs – bedeutende Werte wie Teamgeist, Toleranz und Fairness. Diese wichtige Arbeit unterstützt der Landkreis mit 100.000 Euro jährlich zur Projektförderung. Ich rufe alle Sportvereine auf, diese Chance zu nutzen und möchte noch einmal auf die geänderten Förderrichtlinien hinweisen.“

Seit dem 01.01.2018 gilt die vom Kreistag beschlossene 1. Änderung der Sportförderrichtlinie des Landkreises Oberhavel. Im Rahmen der Projektförderung können für die Teilnahme an Wettkämpfen, Meisterschaften und Qualifikationen Zuschüsse für Startgelder, Meldegebühren sowie Kampf- und Schiedsrichterkosten beantragt werden. Dabei werden die beantragten Projekte nun gemäß einer festgelegten Priorität gefördert. Die Berechnung der Fördersumme richtet sich nach Art sowie Ort und Wirkungskreis des Projektes.

Förderfähig sind bis zu 50 Prozent der Kosten des konkreten Projektes, maximal jedoch:

  • § 2.500 Euro bei internationalen und nationalen Projekten
  • § 1.500 Euro bei überregionalen Projekten
  • § 250 Euro bei regionalen Projekten und Trainingslagern

Anspruchsberechtigt sind alle Sportvereine, deren Hauptsitz sich im Landkreis Oberhavel befindet und die Mitglieder in einem Sportbund oder -fachverband sind. Im vergangenen Jahr stellten 67 Sportvereine insgesamt 222 Anträge.

Für die Unterstützung des Kinder- und Jugendsportes endet die Antragstellung für die Förderperiode 2018 am 01.03.2018. Insgesamt stehen hier 150.000 Euro zur Verfügung.

Mit der Änderung der Richtlinie wird der Festbetrag für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre gestaffelt berechnet. Vereine mit bis zu 200 Kindern und Jugendlichen erhalten einen Fördersatz pro Mitglied von 100 Prozent. Vom 201. bis zum 300. Mitglied im Kinder- und Jugendbereich beträgt der Fördersatz 50 Prozent. Ab dem 301. Mitglied beträgt der Fördersatz 25 Prozent.

2017 gingen 100 Anträge ein. Für 9.234 Kinder und Jugendliche wurde ein Betrag in Höhe von 16,24 Euro pro Person und antragstellenden Verein bereitgestellt.

Die neuen Richtlinien wurden in den entsprechenden Antragsformularen angepasst. Die Sportvereine werden gebeten, die neuen Formulare zu nutzen. Diese sowie den Volltext der Sportförderrichtlinie finden Sie unter: www.oberhavel.de/Sportförderung

Übergabe der Sportförderbescheide 2017

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