Motorsportveranstaltungen
Notwendigkeit einer Ausnahmezulassung
- nicht auf einer genehmigungsbedürftigen Motorsportanlage und
- an weniger als 5 Tagen im Jahr auf derselben Fläche oder im gleichen Gebäude stattfindet.
Notwendige Angaben
- Art und Dauer der Veranstaltung
- Beschreibung des Veranstaltungsortes einschließlich Umgebungsbebauung
- Beschreibung der Fahrtroute (Karte mit detailliertem Streckenplan)
- voraussichtliche Teilnehmerzahl
- Anzahl und Typ der Fahrzeuge sowie Schallpegel
- Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.
Gebühr
Wer ohne Ausnahmezulassung eine Motorsportveranstaltung durchführt, hat mit einem Bußgeld bis zu 5.000 Euro zu rechnen.