Entgegennahme von Meldungen zu Kindesschutzfällen
Informationen über mögliche Kindeswohlgefährdungen erhalten nicht nur die Mitarbeiter des Fachbereiches Jugend. Auch in anderen Verantwortungsbereichen des Landkreises besteht die Möglichkeit, dass Mitarbeiter bei der Ausübung ihrer Dienstpflichten Hinweise erhalten beziehungsweise selbst Beobachtungen machen. Diese Hinweise und Informationen können wichtig und entscheidend sein für die weitere Perspektive der Kinder und Jugendlichen.
Die Dezernentenberatung hat mit Protokoll vom 07.10.2010 für alle Mitarbeiter der Kreisverwaltung verbindlich festgelegt, wie mit solchen Informationen umzugehen ist. Grundsätzlich muss jede Meldung – auch anonyme – von jedem Mitarbeiter der Kreisverwaltung entgegengenommen und an den Fachdienst Sozialpädagogische Dienste oder außerhalb der Servicezeiten an den Bereitschaftsdienst via Checkliste weitergegeben werden.