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Wirtschaftliche Jugendhilfe

Jugendhilfe wird pädagogisch und wirtschaftlich geleistet, wobei der pädagogische Teil vom Allgemeinen Sozialen Dienst und der wirtschaftliche Teil von der Wirtschaftlichen Jugendhilfe wahrgenommen wird.
Die Wirtschaftliche Jugendhilfe wickelt die finanzielle Umsetzung der Jugendhilfemaßnahmen im Landkreis Oberhavel ab.

Zu den finanziellen Leistungen gehören beispielsweise:
  • Bezahlung der Kostenrechnungen bei Gewährung von ambulanter Hilfe
  • Zahlung von Pflegegeld bei Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in Pflegefamilien
  • Bezahlung der Heimkostenrechnungen bei Gewährung von Hilfe zur Erziehung in Heimen und anderen Betreuten Wohnformen
  • Bearbeitung der Anträge auf einmalige Beihilfen
  • Heranziehung zu den Kosten der Eltern, Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen bei Gewährung von stationären und teilstationären Hilfen
  • Geltendmachung von finanziellen Ansprüchen gegenüber Dritten

Richtlinie für Pflege Kinder


Richtlinie für stationäre Hilfen

1.Nebenkostenrichtlinie 6/JHA/036, 2024

2.Empfehlung zur Festsetzung von Taschengeld

Formular und Anträge

1. Erstattung/Zuschuss für Alterssicherung und Unfallversicherung - Antrag

Alte Beschlüsse