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Erstuntersuchung

Die Erstuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) ist eine Pflichtuntersuchung für alle Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, die eine Lehre beginnen beziehungsweise wechseln. Unser Angebot beinhaltet:
  • Erstuntersuchung nach § 32, § 37 JArbSchG im Rahmen der Schulreihenuntersuchung der Klassenstufe 10 im Landkreis Oberhavel
  • Einzeluntersuchungen für andere Klassenstufen oder Jugendliche, die außerhalb des Landkreises zur Schule gingen und dort nicht untersucht wurden
  • Ärztliche Beurteilung, ob durch die Ausführung bestimmter Tätigkeiten die Gesundheit oder Entwicklung des Jugendlichen gefährdet wird
  • Erteilung der ärztlichen Bescheinigung, die beim Ausbildungsbetrieb vorzulegen ist
Die Untersuchung und die Ausgabe der Bescheinigung für den Arbeitsgeber sind kostenfrei. Die Erstellung von Duplikaten ist gebührenpflichtig (30,00 Euro).

Mitzubringende Unterlagen

  • Ausgefüllter Erhebungsbogen mit Unterschrift eines Personenberechtigten 
  • Alle vorhandenen Impfdokumente (dringend notwendig, auch wenn der Impfstatus vollständig sein sollte)
  • Eventuell vorhandene aktuelle Facharztbefunde
  • Eventuell vorhandene Hilfsmittel wie Brille oder Hörgerät
  • Eventuell vorhandener Behindertenausweis
  • Gegebenenfalls unterschriebene Einverständniserklärung zur Impfung
  • Bei Impfungen die Krankenkassen-Versichertenkarte des Jugendlichen

Gesetzliche Grundlagen

  • § 32, § 37 JArbSchG
  • § 6 Brandenburgisches Gesundheitsdienstgesetz
  • § 1 Kinder und Jugendgesundheitsdienst- Verordnung
  • § 45 Brandenburgisches Schulgesetz
  • § 12 Brandenburgisches Datenschutzgesetz

Häufig gestellte Fragen

Warum wird eine Erstuntersuchung nach JArbSchG durchgeführt?

Durch die ärztliche Untersuchung und Vorlage der Bescheinigung beim Arbeitgeber soll sichergestellt werden, dass Jugendliche nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, die ihren persönlichen körperlichen und gesundheitlichen Voraussetzungen nicht entsprechen und zu gesundheitlichen Schäden führen können.

Wird bei der Erstuntersuchung die Tauglichkeit oder Eignung für bestimmte Berufe festgestellt?

Nein, bei der Erstuntersuchung wird nur eine allgemeine Berufstauglichkeit festgestellt. Spezielle Anforderungen für bestimmte Berufe werden in der Regel durch Betriebsärzte beziehungsweise Arbeitsmediziner abgeklärt.

Muss jeder Jugendliche diese Erstuntersuchung wahrnehmen?

Die Erstuntersuchung nach dem JArbSchG im Rahmen der Schulreihenuntersuchung ist laut Brandenburgischem Schulgesetz eine verbindliche schulische Veranstaltung.

Wie lange dauert die Untersuchung?

Circa 30 Minuten

Durch wen kann die Erstuntersuchung durchgeführt werden?

Im Land Brandenburg erfolgt die Erstuntersuchung ausschließlich durch den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst des für die besuchte Schule beziehungsweise den Hauptwohnsitz zuständigen Gesundheitsamtes.

Gibt es bestimmte Fristen zwischen Erstuntersuchung und Arbeitsbeginn, die es einzuhalten gilt?

Bei Beginn einer Beschäftigung des Jugendlichen darf die Erstuntersuchung nicht länger als 14 Monate zurückliegen.