Um längere Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir allen Besucherinnen und Besuchern, möglichst vorab individuelle Termine abzusprechen. Diese können direkt bei der jeweiligen Ansprechperson in der Kreisverwaltung oder zentral unter der E-Mail-Adresse info@oberhavel.de vereinbart werden.
Unbedingt erforderlich ist eine Terminvereinbarung mit der Kfz-Zulassungsstelle und der Fahrerlaubnisbehörde. Möglich ist dies im Terminbuchungsportal.
Besucherinnen und Besucher, die vorab keinen Termin vereinbart haben, können die Kreisverwaltung gleichwohl besuchen. Wir weisen jedoch darauf hin, dass direkte Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner dann nicht in jedem Fall vermittelt werden können.
Sie können von der Pflicht zum Anlegen eines Sicherheitsgurtes oder zum Tragen eines Schutzhelmes unter bestimmten Voraussetzungen befreit werden.
Wer kann eine Ausnahme beantragen?
Wenn Ihnen das Anlegen eines Sicherheitsgurtes oder das Tragen eines Schutzhelmes aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, können Sie von der Anlegepflicht beziehungsweise Tragepflicht befreit werden.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Ihren Antrag reichen Sie schriftlich bei der Straßenverkehrsbehörde unter Vorlage folgender Unterlagen ein:
Antrag auf Gurt- und Helmbefreiung
Ärztliche Bescheinigung
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren liegen pro Ausnahmegenehmigung bei 15 Euro. Schwerbehinderte ab einem Grad der Behinderung von 50 Prozent sind von der Gebühr befreit.